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Wenn Geld für neue Radwege bewilligt wird, ist das eine gute Nachricht für jene, die sie benutzen werden – das sollte man zumindest meinen. Doch deren Freude ist oftmals verhalten, die Vertreter der Radler fordern, dass die Benutzungspflicht solcher Wege die Ausnahme sein sollte. Ein Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes stärkt ihre Position nun – und lässt Verantwortliche in den Ämtern den Kopf schütteln.
NEUMARKT - «Dann sollen sie doch auf der Straße fahren, aber sich dann nicht beschweren, wenn einer totgefahren wird», zürnt Erwin März, Leiter der Verkehrsbehörde am Landratsamt. Der sonst so ruhige Mann schäumt, wenn er auf die Forderung des ADFC angesprochen wird, die Benutzungspflicht auf Radwegen zu großen Teilen aufzuheben oder zu überprüfen. Er kann nicht verstehen, warum viele Radler ein Problem damit haben, die Radwege, für deren kontinuierliche Erweiterung der Landkreis Millionen ausgibt, auch zu benutzen. «Wir machen das ja nicht, um sie zu verdrängen, sondern um ihre Sicherheit zu erhöhen», so März.
Der ADFC sieht das anders: Weil eine Verpflichtung der Radler, auf dem Weg zu fahren, oft unnötig und obendrein gefährlich sei, zog er vor Gericht. Und setzte sich nun in zweiter Instanz gegen die Stadt Regensburg durch. Zwar ging es um einen ganz bestimmten Radweg, an dem die Stadt nun das blaue Schild, das die Benutzungspflicht ausweist, abmontieren muss - doch die Entscheidung der Richter verstehen Experten als Grundsatzurteil. Denn es besagt, dass Fahrradfahrer gleichberechtigte Verkehrsteilnehmer sind, denen nur in Ausnahmen - also bei erhöhter Gefährdung - verboten werden darf, trotz Radwegs die Straße zu benutzen.
Radweg begünstigt Unfälle
Der ADFC-Kreisvorsitzende Olaf Böttcher begrüßt diese Entscheidung. «Studien haben längst bewiesen, dass der so genannte ,Mischverkehr‘ in der Regel weniger gefährlich ist, als wenn die Radler auf gesonderten Wegen fahren müssen.» Für den begeisterten Fahrradfahrer nur logisch: «Es kommt oft vor, dass Autofahrer beim Abbiegen einen Radler übersehen, der geradeaus unterwegs ist und Vorfahrt hätte. Würde dieser auf der Straße fahren, wäre er präsenter - und einige Unfälle so sicher vermeidbar.»
Doch Böttcher pocht nicht überall auf die freie Wahl: Auf Bundesstraßen zum Beispiel sei es freilich sicherer, den Radweg zu benutzen. Ein Dorn im Auge ist ihm aber zum Beispiel der Radweg am Höhenberg in Richtung Fuchsberg. Hier werde der Radfahrer per Schild gezwungen, auf einem 50 Zentimeter breiten Kiesweg zu fahren. Wie schnell man dort mit Rücksicht auf Fußgänger unterwegs sein kann, könne sich jeder ausmalen.
Der ADFC-Mann hofft daher, dass das Urteil des Verwaltungsgerichtshofes den Behörden Anlass ist, zu überprüfen, wo eine Benutzungspflicht wirklich vonnöten ist. Zumal die im September in Kraft getretene Reform der Straßenverkehrsordnung ohnehin besage, dass eine solche Pflicht die Ausnahme sein soll, so Böttcher. «Und hier ist es die Regel.»
Zu Recht, wie Erwin März von der Verkehrsbehörde betont. Schließlich sei nur so gewährleistet, dass nicht auch Autos auf den bis zu 2,50 Meter breiten Wegen fahren. Und trotz der Gegenargumente bleibt er dabei: «Mir geht Sicherheit vor Freiheit.»
Bisher hat März keine Anweisung, das 66 Kilometer umfassende Radwegenetz im Landkreis auf den Prüfstand zu stellen. Zum einen, weil die Stadt Regensburg gegen das Urteil in Revision geht, zum zweiten, weil auch der Einführungserlass des Innenministeriums in Bezug auf die Reform der Straßenverkehrsordnung noch auf sich warten lässt. «Und ich hoffe, das bleibt auch so. Denn ich bin überzeugt von den Radwegen.»
Nicole Netter |