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Leitende Bögl-Mitarbeiter wegen Bestechung verurteilt

Frankfurter Gericht verschickte Strafbefehle über Geld-und Bewährungsstrafen in der Ikea-Affäre - Fünf Millionen Euro
 Leitende Bögl-Mitarbeiter wegen Bestechung verurteilt
NEUMARKT - Im Zusammenhang mit der großangelegten Korruptionsaffäre beim Möbelkonzern Ikea hat das Amtsgericht in Frankfurt/Main-Höchst vier frühere Mitarbeiter des Baukonzerns Max Bögl zu Bewährungs- und Geldstrafen verurteilt, darunter auch den Seniorchef.

Außerdem muss das Sengenthaler Unternehmen fünf Millionen Euro in die Staatskasse zahlen: Dies seien Gelder, die die Firma durch die strafbare Handlung der «schweren Angestelltenbestechung» verdient habe, sagte der Frankfurter Oberstaatsanwalt Thomas Bechtel auf Anfrage der Neumarkter Nachrichten.

Vor eineinhalb Jahren hat die Staatsanwaltschaft in der Mainmetropole mit den Ermittlungen gegen sieben Ikea-Mitarbeiter und 44 Mitarbeiter von Bau-und Handwerksfirmen begonnen, darunter auch gegen die vier leitenden Angestellten der Firma Bögl. Der Verdacht lautete, Ikea-Manager hätten sich jahrelang von Baufirmen bestechen lassen. Vergangenen Sommer meldete das Nachrichtenmagazin Der Spiegel unter der Überschrift «Schwedische Gardinen», ein Bögl-Geschäftsführer habe sich den Staatsanwälten offenbart.

Mit den Schmiergeldzahlungen in der Zeit von Dezember 2002 bis 2005 in Höhe von mehreren Hundertausend Euro habe man sich ein Auftragsvolumen von 40 Millionen Euro gesichert. Dazu hätten auch die Zuschläge für die Ikea-Häuser in Fürth, Ulm und Taufkirchen gehört.

Zum Jahresende 2006 hat das Amtsgericht Frankfurt-Höchst (es ist zuständig für Wallau, dem Sitz der Ikea-Verwaltung) einen ersten Schlussstrich unter die Affäre gezogen und Strafbefehle gegen die vier Bögl-Angeklagten verschickt. Da die Betroffen die Einspruchsfrist verstreichen ließen, ist das Urteil rechtskräftig.

Der Seniorchef wurde zu 270 Tagessätzen zu je 900 Euro verdonnert, dies bedeutet eine Geldstrafe von 243 000 Euro. Geschäftsführer W. wurde zu einem Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt, zusätzlich muss er 135 000 Euro zahlen (540 Tagessätze zu je 250 Euro).

Der Abteilungsleiter Kalkulation und Akquise L. erhielt einen Strafbefehl über 108 000 Euro, was 540 Tagessätzen zu je 200 Euro entspricht.

Der kaufmännische Leiter in Bereich Hochbau E. kam mit einer Geldstrafe von 39 000 Euro (220 Tagessätze à 180 Euro) davon.

«Das ist ihr Bier»

Der Sengenthaler Betriebsratsvorsitzende Josef Brandl sagte unserer Redaktion, ihm sei von einer Verurteilung nichts bekannt. Ihn interessiere dies auch nicht weiter: «Was die Geschäftsleitung zahlen muss, ist ihr Bier.»

Konzernsprecher Jürgen Kotzbauer teilte gestern mit, dass keiner der vier Verurteilten heute mehr im Konzern beschäftigt sei. Alle vier müssten die Geldstrafen selbst bezahlen. Den so genannten Verfallsbescheid über fünf Millionen Euro auf Grund der Gewinne aus strafbarer Handlung habe man akzeptiert, dabei handele es sich aber nicht um eine Vermögensstrafe.

Man habe bereits im August 2005 «Sofortmaßnahmen personeller und organisatorischer Art getroffen». Dazu hätten auch die Schulungen von Mitarbeitern gehört, «jede Art von Vergehen strafrechtlicher Art sowie Verstöße gegen den Wettbewerb zu unterlassen». Verstöße gegen interne Ethikstandards würden geahndet. Zudem habe sich die Max Bögl Bauunternehmung GmbH & Co KG an Ikea gewandt und einen Ausgleich von entstandenen Schäden angestrebt.

Mit rund 2500 Mitarbeitern am Stammsitz in Sengenthal sowie über 4000 an 30 Standorten im Deutschland sowie im Ausland ist Bögl die größte deutsche Baufirma im Privatbesitz.

ELKE GRASSER-REITZNER
20.1.2007
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